Beherbergungs­steuer


Seit dem 01. Juli 2015 erhebt die Stadt Bonn eine sogenannte Beherbergungsteuer in Höhe von 5 % auf den Brutto-Über­nach­tungs­preis auf alle privaten Über­nach­tun­gen. Ausgenommen von der Steuer sind solche Übernachtungen, die ins­be­son­de­re mit der Berufs- und Gewerbe­aus­übung, einer freiberuflichen, schulischen oder sons­tigen zu Ausbildungs­zwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind. Dies muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt auf der Internet - Seite der Stadt Bonn unter dem folgenden Link: Infos zur Beherbergungssteuer


Hier finden Sie auch Formulare für beruflich begründete Übernachtungen, die Sie gerne schon ausfüllen können und mit zum Check-In bringen. Gerne übernehmen wir dies aber auch für Sie.